meinspring.deAnmeldungTeilnahmebedingungen
1. - 6. April 2024 WILLINGEN/UPLAND

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnehmer des SPRING Festivals schließen einen Vertrag mit der Deutschen Evangelischen Allianz e. V., Esplanade 5 - 10 a, 07422 Bad Blankenburg zur Teilnahme am Festival und zur Unterbringung während des Festivalzeitraums mit den Konditionen der aktuellen Preisliste (Stichtag für das Alter ist der erste Veranstaltungstag).
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Kinder bis 3,99 Jahre sind frei!

Der 1. Frühbucherpreis gilt bis zum 31. Oktober 2023, der 2. Frühbucherpreis bis zum 15.02.2024.

Zimmerbelegung/Stellplatzbelegung

Generell wird von einer Belegung der Zimmer, Wohnungen und Stellplätzen mit zwei Vollzahlern (Erwachsenenpreis) ausgegangen. Werden Zimmer mit nur einem Erwachsenen/Jugendlichen (mit oder ohne Kinder) belegt, fällt ein Einzelzimmerzuschlag in Höhe von 35,00 € an. Im Konferenzhotel beträgt dieser Zuschlag 55 €, beim FORUM SINGLE-Hotel und Alleinerziehende-Hotel ist der Einzelzimmerzuschlag beim Erwachsenen bereits enthalten. Bei Unterbringung von Familien in Hotels, Gästehäusern, Privatzimmern gilt für den Preis für Kinder als Grundlage "Unterbringung der Kinder im Zimmer der Eltern". Sofern Kinder/Jugendliche ein eigenes Zimmer beanspruchen, fällt der Preis für Erwachsene an. Dies gilt nur in den Fällen, in denen von den Teilnehmern ausdrücklich ein separates Zimmer gewünscht wird und nicht, wenn seitens des Beherbergungsbetriebs aus Kapazitätsgründen eine solche Regelung erfolgt.

Ferienwohnungen

Standardmäßig verfügen alle Ferienwohnungen über einen getrennten Wohn-/Schlafraum mit Zusatzbetten im Wohnraum. Wohnungen mit zwei oder mehreren Schlafzimmern werden auf Wunsch, solange vorhanden, vermittelt. Bei Buchungen für 2 Personen erfolgt die Vermittlung in Einraumwohnungen (Wohn-/Schlafraum kombiniert).

Berücksichtigung von Unterbringungswünschen gemäß Verfügbarkeit.

Wir bemühen uns, Ihre Wünsche im Hinblick auf die Unterbringung zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Vormerkung

Falls Sie sich bereits eine bestimmte Unterkunft ausgesucht haben, sollten Sie sich mit dem entsprechenden Vermieter in Verbindung setzen, die Unterkunft vormerken lassen und uns dies bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld für die Unterkunft mitteilen. Dies steigert die Möglichkeit, Ihr Wunschquartier zu erhalten. Eine rechtzeitige, verbindliche Buchung wird empfohlen.

Frühstück und Reinigung

Bei Buchung der Unterkunftsarten Gästehaus und alle Arten von Hotel verstehen sich die Preise inkl. Frühstück. Am Anreisetag werden die Zimmer gereinigt zur Verfügung gestellt; während der Aufenthaltsdauer erfolgt eine Zwischenreinigung.
Ferienwohnungs-Preise beinhalten kein Frühstück. Die Wohnungen werden am Anreisetag gereinigt zur Verfügung gestellt und sind besenrein zu hinterlassen. Die Ferienwohnungs-Preise verstehen sich inkl. Wäsche, Endreinigung und Nebenkosten

Mittagessen

Jeder angemeldete Teilnehmer erhält an den Festivaltagen von Dienstag bis Freitag für jeden Tag ein Mittagessen/Tellergericht in den Veranstaltungsräumen des Sauerland Stern Hotels. Das Mittagessen ist im gebuchten Preis inbegriffen.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Rücksprache gestattet. Kosten für deren Unterbringung werden von der Unterkunft direkt in Rechnung gestellt. Konferenzhotel und Konferenzgebäude sind als haustierfreie Zone ausgewiesen.

SPRING-Pass

Jeder Teilnehmer des SPRING Festivals erhält von dem Verein Deutsche Evangelische Allianz e.V. einen SPRING-Pass. Der SPRING-Pass wird von der Gemeinde Willingen organisiert und beinhaltet die kostenlose oder vergünstigte Nutzungsmöglichkeit von öffentlichen und/oder privaten Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde Willingen. Die Einzelheiten dazu werden auf der Homepage und in der App veröffentlicht. Tageskarten enthalten keinen SPRING-Pass.

Buchung - Zahlung - Rücktritt

Nach Anmeldung wird der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Die Buchung über Internet, Fax oder per Post wird durch die Übersendung der Buchungsbestätigung für Anmelder und Veranstalter verbindlich.

Bei Nichtteilnahme am Festival muss SPRING schriftlich informiert werden.
Es wird eine Stornopauschale von 60 € pro Person berechnet. Bei Eingang der Absage im SPRING-Büro nach dem 14. Januar im Veranstaltungsjahr wird eine Stornopauschale in Höhe der halben Teilnehmerbeträge erhoben, falls und soweit vom Teilnehmer keine Ersatzpersonen benannt werden. Bei einer Abmeldung nach dem 28. Februar im Jahr der Veranstaltung ist der volle Teilnehmerpreis zu entrichten, falls und soweit vom Teilnehmer keine Ersatzpersonen benannt werden.
Bei Buchungen im Konferenzhotel („Sauerlandstern“) fallen vom Tag der Buchung an immer 50% des Teilnahmepreises als Stornopauschale an, ab dem 28. Februar im Jahr der Veranstaltung ebenfalls der jeweilige volle Teilnehmerpreis.
Auch bei Benennung von Ersatzpersonen fallen Umbuchungsgebühren an. Im Falle, dass Ersatzpersonen benannt werden, wird eine Umbuchungsgebühr von 25 € pro Person bzw. von 60 € je Familienbuchung bzw. 120 € je Gruppenbuchung in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen in jedem Fall dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sollte SPRING aufgrund höherer Gewalt oder / und behördlicher Auflagen abgesagt werden müssen, haftet SPRING nicht für dadurch entstehende Kosten der Teilnehmer. SPRING wird in solch einem Falle jedoch alles daran setzen, für alle Teilnehmer eine Entschädigungsleistung zu organisieren.

SPRING kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Festivals nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung oder einer Erhöhung des Teilnahmepreises um mehr als 5% hat der Veranstalter den/der Anmeldenden unverzüglich, spätes­tens jedoch 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Der/Die Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er/Sie hat dieses Recht un­verzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Bild- und Tonaufnahmen

SPRING erstellt während des Festivals Bild- und Tonaufnahmen für Werbungs- und Archivzwecke. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin mit der Nutzung der Aufnahmen einverstanden, auf denen er/sie zu erkennen ist. Die Aufnahmen werden ausschließlich für Zwecke von SPRING wie z. B. Erstellen von Prospekten, Filmen oder Onlinepräsentationen genutzt.